Rechtliche Grundlage
Die Betreuung der jungen Menschen stellt eine Erziehungshilfe nach § 27 i.V.m. § 34 und § 35a SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) dar.
Zielgruppe
Männliche Jugendliche,ab 16 Jahren die
  • eine Vielzahl unterschiedlicher Problemlagen aufweisen
  • noch verschiedene Verhaltensweisen lernen müssen, um selbständig leben zu können und zur Mitarbeit bereit sind
  • noch besondere Hilfen im schulischen/beruflichen Bereich brauchen
  • zur Bewältigung des Alltags und/oder Freizeitgestaltung Unterstützung benötigen
  • persönliche Probleme haben
  • familiäre Schwierigkeiten haben
  • Probleme in ihrer Partnerschaft haben
Voraussetzungen
  • die freiwillige Entscheidung des Jugendlichen/jungen Erwachsenen für diese Hilfeform
  • ein ausreichendes Maß an Verläßlichkeit und Kooperationsbereitschaft
  • die Bereitschaft, mit pädagogischer Unterstützung einer Arbeit/Ausbildung nachzugehen.
Ziele
Übergeordnetes Ziel ist Selbständigkeit in allen Lebensbereichen und die Erarbeitung eines tragenden Lebenskonzeptes. Die konkreten Ziele werden im Hilfeplan individuell festgelegt und betreffen z.B. folgende Bereiche:
  • Schulabschluß/Ausbildungserfolg
  • ökonomische Stabilität
  • Selbständigkeit im Alltag und in der Freizeitgestaltung (soziale Integration)
  • Lösung persönlicher und familiärer Probleme
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