Rechtliche Grundlage
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Die Betreuung der jungen Menschen stellt eine Erziehungshilfe nach § 27 i.V.m. § 34 und § 35a SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) dar.
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Zielgruppe
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Männliche Jugendliche,ab 16 Jahren die
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- eine Vielzahl unterschiedlicher Problemlagen aufweisen
- noch verschiedene Verhaltensweisen lernen müssen, um selbständig leben zu können und zur Mitarbeit bereit sind
- noch besondere Hilfen im schulischen/beruflichen Bereich brauchen
- zur Bewältigung des Alltags und/oder Freizeitgestaltung Unterstützung benötigen
- persönliche Probleme haben
- familiäre Schwierigkeiten haben
- Probleme in ihrer Partnerschaft haben
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Voraussetzungen
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- die freiwillige Entscheidung des Jugendlichen/jungen Erwachsenen für diese Hilfeform
- ein ausreichendes Maß an Verläßlichkeit und Kooperationsbereitschaft
- die Bereitschaft, mit pädagogischer Unterstützung einer Arbeit/Ausbildung nachzugehen.
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Ziele
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Übergeordnetes Ziel ist Selbständigkeit in allen Lebensbereichen und die Erarbeitung eines tragenden Lebenskonzeptes. Die konkreten Ziele werden im Hilfeplan individuell festgelegt und betreffen z.B. folgende Bereiche:
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- Schulabschluß/Ausbildungserfolg
- ökonomische Stabilität
- Selbständigkeit im Alltag und in der Freizeitgestaltung (soziale Integration)
- Lösung persönlicher und familiärer Probleme
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