Rahmenbedingungen
Freiwilligkeit und Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit des Jugendlichen werden vorausgesetzt. Betreutes Wohnen beginnt immer mit einem Aufnahmeverfahren in dem, neben den Zielen, auch die individuelle Zahl der Betreuungsstunden und Fachdienstleistungen vereinbart werden. Diese Vereinbarungen werden halbjährlich in Hilfeplangesprächen überprüft.
Kosten
Die Bemessung des Pflegesatzes richtet sich nach dem Leistungsangebot. Dies umfaßt in aller Regel die Lebenshaltungskosten sowie den Betreungsaufwand und den Verwaltungsbedarf. Die Berechnung findet in Form von Fachleistungsstunden statt.
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