Dies bietet LIFELINE
Vermittlungsstelle für gemein-nützige Arbeit und Ansprech-partner/Begleiter für straffällig gewordene Jugendliche und junge Erwachsene
In einem Strafverfahren hat das Gericht die Möglichkeit, dem Beschul-digten eine bestimmte Anzahl gemeinnütziger Arbeitsstunden aufzuerlegen, die in einer gemeinnützigen Einrichtung geleistet werden müssen.

Wir sind Bindeglied zwischen diesen gemeinnützigen Diensten und Ein-richtungen und dem Arbeitspflichtigen. Wir stehen als Ansprechpartner für alle Beteiligten zur Verfügung.

Darüber hinaus halten wir regelmäßigen Kontakt zu den zuständigen Gerichten.
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