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Zielgruppe

sind Kinder und Jugendliche, die einen erhöhten Lern- und Erziehungsbedarf haben und mit den Maßnahmen der Regelschule oder des mobilen sonderpädagogischen Dienstes nicht ausreichend gefördert werden können.

Die Kinder und Jugendlichen benötigen übergreifende sonderpädagogische, therapieorientierte Maßnahmen, sowie flankierende Maßnahmen der Jugendhilfe.
Gesetzliche Grundlagen
Der Art 19./20.des Bayerischen Unterricht-und Erziehungsgesetzes regelt die Errichtung und den Betrieb unserer privaten Schule zur Erziehungshilfe.
Ziele
Die Gesamtpersönlichkeit der jungen Menschen soll hinsichtlich ihrer
  • Leistungsfähigkeit,
  • Selbstständigkeit,
  • Gemeinschaftsfähigkeit
  • Erlebnisfähigkeit und Glaubensoffenheit
gefördert und stabilisiert werden.
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