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Rahmenbedingungen
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Es müssen vorliegen:
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- ein Antrag der abgebenden Regelschule oder der Erziehungsberechtigten auf Überprüfung des Förderbedarfs
- Stellungnahme des Klassenlehrers
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Überweisung an die Schule zur Erziehungshilfe
- Genehmigung einer flankierende Jugendhilfemaßnahme
- ein sonderpädagogisches Gutachten
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