Rahmenbedingungen
Es müssen vorliegen:
  • ein Antrag der abgebenden Regelschule oder der Erziehungsberechtigten auf Überprüfung des Förderbedarfs
  • Stellungnahme des Klassenlehrers
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten auf Überweisung an die Schule zur Erziehungshilfe
  • Genehmigung einer flankierende Jugendhilfemaßnahme
  • ein sonderpädagogisches Gutachten
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