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Details
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Rechtliche Grundlage
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SGB VIII ( KJHG) § 22
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Zielgruppe
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Schülerinnen und Schüler von der 1. Klasse Grundschule bis Schulabschluß und deren Familien und Teilfamilien, die in der Stadt Bamberg ihren Hauptwohnsitz haben. Diese Kinder und Jugendlichen besuchen Schulen wie z.B.
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- Grund- und Hauptschulen
- weiterführende Schulen (Realschulen, Gymnasien)
- Förderschulen
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Ziele
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Die Gesamtpersönlichkeit der jungen Menschen soll hinsichtlich ihrer
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- Leistungsfähigkeit,
- Selbstständigkeit,
- Gemeinschaftsfähigkeit
- Erlebnisfähigkeit und Glaubensoffenheit
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gefördert und stabilisiert werden.
Das heißt für uns im Kinderhort:
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- sinnvolle Freizeitgestaltung und schulische Förderung sind gleichwertiger Bestandteil unseres Erziehungsansatzes.
- Unterstützung bei der Bildung eines sozialen politischen und ökologischen Bewußtseins
- Förderung der individuellen Begabung und der sozialen Grundkompetenzen der Kinder und Jugendlichen
- Erlebnisreiche Freizeitgestaltung und das Feiern kirchlicher Feste
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