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Details
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Rechtliche Grundlage
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Die Betreuung der jungen Menschen stellt eine Erziehungshilfe nach den §§ 27 in Verbindung mit § 32 bzw. § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) dar.
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Zielgruppe
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Weibliche und männliche junge Menschen im Schulalter mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen,
sowie deren Familien, soweit diese Bereitschaft und Potential zur Problemlösung erkennen lassen.
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Ziele
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- Alle Familienmitglieder können wieder besser zusammen leben
- Reduzierung des auffälligen Verhaltens
- Die Eltern werden sensibilisiert und gestärkt, damit sie ihren Kindern feste Strukturen geben können.
- Die betreuten Kinder finden einen adäquaten Platz in ihrer Familie
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