Details
Rechtliche Grundlage
Die Betreuung der jungen Menschen stellt eine Erziehungshilfe nach den §§ 27 in Verbindung mit § 32 bzw. § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) dar.
Zielgruppe
Weibliche und männliche junge Menschen im Schulalter mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen,
sowie deren Familien, soweit diese Bereitschaft und Potential zur Problemlösung erkennen lassen.
Ziele
  • Alle Familienmitglieder können wieder besser zusammen leben
  • Reduzierung des auffälligen Verhaltens
  • Die Eltern werden sensibilisiert und gestärkt, damit sie ihren Kindern feste Strukturen geben können.
  • Die betreuten Kinder finden einen adäquaten Platz in ihrer Familie
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