|
Was heißt therapeutische Wohngruppe
|
|
Die therapeutische Gruppe ist eine Wohnform für junge Menschen zwischen 10 und 17 Jahren (Aufnahmealter), die einer intensiven, stationären Betreuung im heilpädagogisch-therapeutischen Milieu bedürfen.
Die therapeutische Wohngruppe bietet den Kindern und Jugendliche ganzjährig Unterkunft und Verpflegung in familiärer Struktur und berücksichtigt in der Tagesstruktur und Wochenplanung individuell die Beeinträchtigungen der Kinder und Jugendlichen in Gruppen- und Einzelmaßnahmen.
Sowohl in den Ferien als auch in der Schulzeit ist
die Gruppe rund um die Uhr mit mindestens einer
pädagogischen Fachkraft besetzt. An den Nachmit-
tagen und zu Zeiten mit besonderem Förderbedarf sind mehrere Fachkräfte zur Differenzierung der heilpädagogischen Arbeit im Dienst.
Grundlage für die tägliche Arbeit ist der Erziehungsplan, der wiederum auf den Zielsetzungen der regelmäßig stattfindenden Hilfeplangespräche unter Beteiligung aller Betroffenen basiert.
Schulkinder besuchen in der Regel die öffentlichen Schulen in der Stadt.
Das therapeutische Milieu der Wohngruppe wirkt als Schutz- und Schonraum, aber auch als soziales Erfahrungsfeld. Dabei richten sich die Maßnahmen nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen.
Insgesamt können 6 Kinder und Jugendliche aufgenommen werden.
|
|
|
Rechtliche Grundlagen
|
|
Die Betreuung der jungen Menschen stellt eine Erziehungshilfe nach § 27 i. V. m. § 35a und
41 SGB VIII (KJHG) dar. (Im Einzelfall auch
§ 34 SGB VIII und § 39 BSHG)
|
|
|
Zielgruppe
|
|
sind Kinder und Jugendliche, die
- in ihrer Herkunftsfamilie vorübergehend nicht mehr leben können
- die im Anschluss an eine Jugendhilfemaßnahme oder im Rahmen der Nachbetreuung der Kinder- und Jugendpsychiatrie eine intensive Betreuung im heilpädagogisch/therapeutischen Milieu einer Wohngruppe bedürfen und
- Indikationen wie
* emotionale Störungen wie Angststörungen,Phobien,
Depressionen, Zwängen
* psychischen Störungen mit körperlicher Symptomatik
(Essstörungen, Enuresis, Enkopresis, Schlafstörungen)
* Lern- und Leistungsstörungen
* psychische Folgen bei körperlicher Mißhandlung,
Vernachlässigung und sexuellem Mißbrauch
* beginnende Persönlichkeitsstörungen
* psychotische Störungen
* autistische Störungen
* Verhaltensstörungen (z.B. aufgrund von
* hyperkinetischen Störungen)
aufweisen.
|
|
|
Voraussetzungen
|
|
- die freiwillige Entscheidung der Kinder/ Jugend- lichen für diese Hilfeform
- Kooperationsbereitschaft der Kinder/ Jugendlichen und ihrer Familien
- die Bereitschaft, mit pädagogischer Unterstützung einer Schulbildung, Ausbildung oder Beschäftigung nachzugehen.
|
|
|
Ziele
|
|
• Die Familie beteiligt sich am heilpädagogisch/ therapeutischen Prozeß.
• Die Kinder/Jugendlichen können im Anschluss an die Maßnahme wieder in ihrer Familie leben oder haben die Möglichkeit in eine weniger intensive Hilfeform integriert zu werden.
• Die im Hilfeplan festzulegenden Ziele berücksichtigen den individuellen Hilfebedarf und werden unter dem Aspekt der Förderung
- der Gemeinschaftsfähigkeit,
- der Selbständigkeit,
- der Leistungsfähigkeit
- der Erlebnisfähigkeit
formuliert.
|
|
|
Inhalt und Umfang der Leistungen
|
|
Betreuungsverlauf:
Unter Federführung und in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt und der beteiligten Personen und Einrichtungen findet eine diagnostische Abklärung und Feststellung der Indikation statt: Vor der Aufnahme sollten alle verfügbaren ärztlichen, psychologischen und schulischen Berichte vorliegen.
Im Vorstellungsgespräch mit dem Kind oder Jugendlichen, dessen Eltern, den zuständigen Fachkräften des Jugendamtes und der bisher beteiligten Personen muss die Indikation im Hinblick auf das Hilfeangebot der therapeutischen Wohngruppe geklärt werden.
Im Rahmen einer Nachbetreuung der Kinder- und Jugendpsychiatrie werden im Aufnahmeverfahren die Kooperationsmodalitäten zwischen Einrichtung und Kinder- und Jugendpsychiatrie für alle Phasen der Betreuung einschließlich der Bewältigung von Krisensituationen beschrieben.
Nach einer vorläufigen Hilfeplanung und der Kostenübernahmeerklärung kann der junge Mensch zu jedem Zeitpunkt des Jahres in die therapeutische Wohngruppe aufgenommen werden.
Der Hilfeplan unter Beteiligung aller Betroffenen legt den weiteren Hilfeverlauf fest. In der Regel findet ein Hilfeplangespräch halbjährlich statt.
Die Aufenthaltsdauer der Kinder und Jugendlichen soll grundsätzlich nicht mehr als zwei Jahre dauern; Ausnahmen sind nur im begründeten Einzelfall möglich.
Leistungsinhalt: Die Unterbringung und Verpflegung findet in der Struktur einer familiären Wohngruppe statt (Einzel- und Doppelzimmer, Gemeinschaftsräume sowie Räume für heil-pädagogisch/ therapeutische Angebote). Selbstverständlich stehen sowohl die Ressourcen der Zirkus- und Theaterpädagogik als auch die Beschäftigungs-projekte der Zirkus- und Umweltwerkstatt des Don Bosco Jugendwerkes zur Verfügung.
Folgende einzel- und gruppentherapeutische Angebote werden nach den individuellen Erfordernissen angewandt.
• Therapeutische Einzel- und Gruppengespräche
• Verhaltenstherapeutische Trainings- und Ver- stärkerprogramme (als therapeutisches Milieu in der Gruppe)
• Verhaltenstherapeutische Verfahren zur Behandlung spezifischer Störungen wie z.B. Ängste, Einnässen, Essstörungen
• Lösungsorientierte Interventionen, die an den Ressourcen der Kinder/Jugendlichen und ihrer Familien ansetzen
• Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining
• Psychomotorik und Zirkustraining
• Entspannungsverfahren
• Erlebnispädagogische Maßnahmen (z.B. Hochseilgarten)
• freizeitpädagogische Angebote
Eltern- und Familienarbeit
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Arbeit mit der Herkunftsfamilie und bisherigen und künftigen Helfersystemen.
Unsere Eltern- und Familienarbeit umfasst:
• Elterngespräche (z.B. Vor- und Nachbereitung von Besuchswochenenden, Umgang mit Ver- stärkersystemen und Konfliktlösungsstrategien,
• Systemische Familienarbeit als vertiefende Form der Familienarbeit
• Familienaktivitäten wie Familienausflüge und Familienwochenenden
sowie bei Bedarf:
• Elterntrainings
• Eltern-und Familienseminare
• Eltern-Kind-Spielstunden
Team
Das multiprofessionelle Team setzt sich zusammen aus Sozial- oder Heilpädagogen/-innen, Erzieher/innen und einer FH-Praktikant/In
Der Psychologische Fachdienst (therapeutische Zusatzqualifikation) steht für die Gruppe zur Verfügung.
|
|
|
Rahmenbedingungen
|
|
Für alle unsere Leistungen setzen wir Bereitschaft zur Mitwirkung und Freiwilligkeit voraus. Das Aufnahmeverfahren beinhaltet ein enge Kooperation aller Beteiligten (unter Federführung des Jugendamtes; kinder- und jugendpsychiatrische Fachkräfte, Eltern und junger Mensch, Einrichtung)
Nicht aufgenommen werden Kinder und Jugendliche bei fortgesetztem Mißbrauch von Drogen, schwerer Delinquenz, massiv körperlich aggressivem Verhalten und akuter Suizidalität.
|
|
|
Kosten
|
|
Die Kosten richten sich nach dem von der Entgeltkommission genehmigten täglichen Satz auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung
|
|