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Rechtliche Grundlage
Die Betreuung der jungen Menschen stellt eine Erziehungshilfe nach § 27 i.V.m. § 34 und § 35a SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) da.
Zielgruppe
  • Männliche Kinder und Jugendliche, die eine vollstationäre Hilfe zur Erziehung benötigen (vorübergehende Trennung von Familie und sozialem Umfeld ist nötig).
  • Junge Menschen, die ein hyperkinetisches Syndrom oder eine Teilleistungsstörung und damit verbundene Verhaltensauffälligkeiten aufweisen.
  • Jugendliche, die aggressives Verhalten und Konsumstörungen aufweisen
  • Jugendliche mit Beziehungsstörungen
  • Junge Menschen, die nach einem stationären Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie eine heilpädagogische Betreuung brauchen.
Ziele
  • Die jungen Menschen können wieder in ihrer Familie leben
  • Junge Erwachsene bewältigen selbständig ihren Alltag.
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