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Unsere Zielgruppe
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Zielgruppe sind junge Menschen, deren Sorgeberechtigte familienergänzende und/ oder familienersetzende Hilfen für das Wohl ihres Kindes / Jugendlichen wünschen. Dies sind Kinder und Jugendliche im Grund- Haupt- und Realschulbereich, auch junge Spätaussiedler und Jugendliche vor und während der Berufsausbildung.
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Rechtliche Grundlagen
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Die rechtlichen Grundlagen bietet das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG bzw. SGB VIII),die Richtlinien nach dem Garantiefonds und das Bayr. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
Im Einzelnen sind dies:
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- §§ 22 KJHG für den Kinderhort
- §§ 13, 3 Jugendwohnen und Integrationshilfen
- § 27 i.V. mit §§ 32 und 35 a für die heilpädagogische Tagesstätte
- § 27 i. V. mit §§ 34 u. 35a für die heilpädagogischen Wohngruppen
- § 35 für Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 30 KJHG für Erziehungsbeistandschaft
- § 31 KJHG für SPFH
- § 27 i.V. mit § §34/41 für Betreutes Wohnen
- Art. 20 Abs. 2 Nr. BayEUG für die Trägerschaft der Privaten Schule zur Erziehungshilfe
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Rahmenbedingungen
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Für alle unsere Leistungen setzen wir Bereitschaft zur Mitwirkung und Freiwilligkeit voraus. Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach der Intensität der Betreuung. Für jede Maßnahme wird eine Vereinbarung mit den Beteiligten getroffen, aus der ersichtlich ist, wie die Zusammenarbeit aussehen und die Unterstützung und Betreuung gestaltet wird. Eine Zusammenarbeit mit Schule, Jugendamt, Ausbildungsbetrieb und anderen psychosozialen Diensten ist erwünscht.
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