Gesucht wird eine überzeugende, belastungsfähige Persönlichkeit mit abgeschlossener Sonderschullehrerausbildung, die in der Lage ist, selbstständig Aufgaben zu lösen und kooperativ mit einem engagierten Kollegium zusammenzuwirken.
Eine besondere Herausforderung ist der bevorstehende Neubau der Schule in enger Zusammenarbeit mit dem Träger und den Architekten, sowie die damit verbundene Erweiterung und Entwicklung der Schule.
Wir erwarten:
- eine positive Einstellung zu den Herausforderungen des Lehrerberufs verbunden mit den zusätzlichen Aufgaben und Verpflichtungen eines Schulleiters, vor allem
- Persönliche Kompetenz in den Bereichen Mitarbeiterführung, Personalentwicklung, Organisation, Beratung, Kommunikation, Teamarbeit und Kooperation
- Umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den sonderpädagogischen Arbeitsfeldern
- Einsatzbereitschaft und Kreativität in der Planung und Gestaltung von Unterricht und Schulleben
- Vertiefte Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung, Schulmanagement, Schulorganisation und EDV
- Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit dem privaten Schulträger sowie mit allen Abteilungen und Bereichen des Don Bosco Jugendwerks
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit schulischen und außerschulischen Institutionen im Landkreis und in der Stadt Bamberg
- Fachliche und inhaltliche Mitarbeit beim Schulneubau sowie Verantwortung der damit verbundenen inhaltlichen und konzeptionellen Entwicklungen in der Schule
- Eine mehrjährige Unterrichtspraxis und Vorerfahrung in schulischen Leitungsaufgaben werden vorausgesetzt
- dass die/der Bewerber/Bewerberin ihre/seine Tätigkeit in einer christlich geprägten Grundhaltung ausübt, die Leitlinien und das Schutzkonzept des Don Bosco Jugendwerks umsetzt
Wir bieten:
- eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Handlungs- und Gestaltungsspielraum im Rahmen des Aufgabenbereichs
- ein angenehmes und anregendes Arbeitsklima
- persönliche und fachliche Entwicklungsmöglichkeiten
- Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung besonders berücksichtigt
Die Anstellung erfolgt gemäß Art. 33, Abs.2 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes durch Zuordnung zum privaten Träger. Stellenbesetzung und Beförderung erfolgen nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 18. März 2011 Nr.IV.5-5P 7010.1-4.23 489.